Surréférencement der legalen Angebote über Google, Abänderung 50

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Surréférencement der legalen Angebote über Google, Abänderung 50

Web-Intelligenz | Internetmarketing, Einkauf | Internetintelligenz | Am 1. April 2009.

Google

Google hat soeben auf die Abstimmung von Abänderung 50 gestern Abend reagiert, jenes das dem surréférencement in den Motoren genehmigte legale Angebote auferlegt.

Seitens Google sind die Sachen trotz allem klar.

„Ein Forschungsmotor wie Google bestimmt die Ergebnisse einer Forschung automatisch aufgrund von Algorithmen.

Es gibt keine menschliche Intervention, die darauf abzielen würde, jeden Standort qualitativ zu beurteilen, eine solche menschliche Intervention wäre unvereinbar mit der Größe des Tuches, das exponentiell steigt.

Wir hoffen sehr, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt, das sich aus einer Formulierung ergibt, die zu Interpretation geneigt ist. Es wäre, weit zu gehen, dass von den Motoren der surréférencerforschung bestimmte mit einem Gütezeichen versehene Standorte, das zu verlangen eine Art der Zensur bilden würde.

Von eins wie Antrag verkennt das automatisierte Funktionieren der Forschungsmotoren. Wir hoffen, dass dort von der echten Absicht des Gesetzgebers es handelt sich nicht um“.

Quelle: PC INpact, Surréférencement der legalen Angebote über Google, Abänderung 50.

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